Die Verodnung zum Schießübungsnachweis in Niedersachsen wurde überarbeitet.

Der Schießnachweis “Kugel” muss mind. mit dem Kaliber .222 oder stärker erbracht werden und umfasst nun 10 Schuß. Von den 10 Schuß müssen mindesten 5 auf ein sich bewegendes Ziel abgegeben werden.

Der Schießnachweis “Schrot” erfolgt mit dem beschießen von 15 Wurfscheiben.

Bisher ausgestellte Schießnachweise sind noch bis zum 1. Februar 2025 gültig.

 

Hier findet ihr die neue Verodnung.